Unabhängig und transparent

Ihre Experten für die Bemessung von Mehrwertabgaben

Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) verlangt unter Art. 5 von den Kantonen, dass ein angemessener Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile vorgesehen wird, die durch Planungen nach dem Raumplanungsgesetz entstehen. Namentlich handelt es sich um Vor- oder Nachteile infolge von sogenannten Ein-, Aus-, Um- oder Aufzonungen von Grundstücken.

Sowohl die Erhebung der Mehrwertabgabe als auch die Organisation deren Bemessung unterscheiden sich auf kantonaler und kommunaler Ebene. Je nach Regelung generiert der Ausgleich von Planungsmehrwerten insbesondere für die betroffenen Gemeinden einen deutlich spürbaren Mehraufwand.

Als Experten in Bewertungsfragen entlasten wir die involvierten Stellen in der Thematik der Mehrwertabgabe gesamtheitlich und stehen Gemeinden und Grundeigentümern unterstützend und beratend zur Seite.

Kompaktes Hintergrundwissen zur Mehrwertabgabe

Werden landwirtschaftlich genutzte Grundstücke einer Bauzone zugeführt (Einzonung), resultiert daraus für den Landeigentümer ein Wertzuwachs (Mehrwert). Auch bei Um- oder Aufzonungen in bestehenden Bauzonen kann ein Grundeigentümer in den Genuss eines Planungsvorteils seiner Parzelle kommen. Nämlich dann, wenn ein Grundstück durch Aufzonungen zu einem grösseren Nutzungsmass gelangt oder wenn es durch Umzonungen einer anderweitigen Nutzung zugeführt wird. Eine Planungsmassnahme kann sowohl positiv wie auch negativ ausfallen.

Gemäss Raumplanungsgesetz werden Planungsvorteile infolge neuer Einzonungen in eine Bauzone mit einem Satz von mindestens 20 Prozent des Mehrwerts ausgeglichen. Fällig wird dieser Ausgleich bei der Überbauung des Grundstücks oder aber bei dessen Veräusserung.

Die Erhebung der Mehrwertabgabe erfolgt auf kantonaler oder kommunaler Ebene, was im jeweiligen Baugesetz festgehalten ist. Mehr als die Hälfte der Kantone, vorderhand in der Deutschschweiz, haben die Reglementarien und die Hoheit den Gemeinden delegiert. Die Umsetzung ist somit föderalistisch geprägt und in der Handhabung folglich sehr unterschiedlich.

Begriffsdefinition

Einzonung:

Land wird neu oder dauerhaft einer Bauzone zugewiesen.

Umzonung:

Land in einer Bauzone wird einer solchen mit anderer Nutzungsmöglichkeit zugwiesen.

Aufzonung:

Land in einer Bauzone wird einer erhöhten Nutzungsmöglichkeit zugewiesen.

Abzonung:

Land in einer Bauzone wird einer reduzierten Nutzungsmöglichkeit zugewiesen.

Auszonung:

Land in konformer Bauzone wird einer Nichtbauzone (z.B. Landwirtschaft) zugeführt.

Berechnung der Mehwertabgabe

Für die Festlegung der Mehrwertabgabe ist ein Grundstück jeweils vor und nach der Planänderung zu bewerten. Die Differenz aus den beiden Verkehrswerten bildet den Planungsmehrwert als Grundlage für die geschuldete Mehrwertabgabe. Die Erstellung einer unabhängigen und transparenten Bewertung ist unumgänglich und für die Bemessung der Mehrwertabgabe immer angezeigt.

Einsprachen und erneute Stellungnahmen können durch neutrale Expertengutachten minimiert werden, denn Betrachtungsdifferenzen aufgrund bestehender Interessenskonflikte vonseiten der Politik, der öffentlichen Hand und den betroffenen Grundeigentümern liegen in der Natur der Sache.

Schnell, unkompliziert und kompetent

Wir schaffen Klarheit rund um die Beurteilung der Wertsteigerung von Grundstücken aufgrund von Planungsvorteilen. Dank einer schlanken und flexiblen Organisation können wir eine zügige Projektbearbeitung garantieren.

Das dürfen Sie von uns erwarten:

Zielgerichtet, kompetent, erfahren

Als langjährige Experten in komplexen Bewertungsfragen sind wir gerne zur Stelle, wenn Sie bei der Bemessung oder bei Fragen zu Planungsmehrwerten Unterstützung wünschen.
Durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit der beiden Firmen «arcasa immobilien» und «Immobilien & Wert» profitieren Sie von schnellen Reaktions- und Bearbeitungszeiten. Die beiden Unternehmen ergänzen sich ideal, was für Sie in einem Plus an Fachkompetenz resultiert.

Unser Ziel

In der Thematik der Mehrwertabgabe für alle Beteiligten eine spürbare Entlastung schaffen – kompetent und zielgerichtet.

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Michael Brand
arcasa immobilien ag
Murifeldweg 66
3006 Bern
T 031 972 20 00
E-Mail
Olivier Aeby
Immobilien & Wert
Sellenriedstrasse 19
1713 St. Antoni
T 079 504 61 86
E-Mail

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